Umsetzung

Städtebaulicher Rahmenplan Pfaff

Der vom Stadtrat erstmals im Februar 2017 beschlossene städtebauliche Rahmenplan Pfaff Areal Kaiserslautern (SRP Pfaff) ist das Ergebnis eines mehrmonatigen Planungsprozesses, inklusive intensiver Beteiligungsrunden mit öffentlichen Akteuren, Fachabteilungen sowie Bürgern und stellt die grundsätzliche Konzeption für die Konversion des PFAFF-Areals dar. Erarbeitet wurde er von den Planungsbüros Astoc und MESS.

Nach einer 1. Fortschreibung im Februar 2018, wurde die 2. Fortschreibung Ende 2018 vom Stadtrat beschlossen, welche die Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren bildet. Die grundlegende Zielsetzung ist trotz der Fortschreibungen gleich geblieben: Der SRP Pfaff verfolgt eine nachhaltige Entwicklung mit dem Fokus auf eine gute Nutzungsdurchmischung von Forschung, Technologie, Gesundheit und Wohnen. Der besondere industrielle Charakter soll dabei erhalten bleiben, u. a. durch die Integration ausgewählter Bestandsgebäude. Mit der Sicherung von städtebaulichen, architektonischen und freiräumlichen Qualitäten soll ein urbanes, lebendiges und verkehrsarmes Quartier geschaffen werden. Die Umsetzung dieser allgemeinen Ziele stößt allerdings auf vielfältige Rahmenbedingungen, die die Planung beeinflussen und teilweise einschränken.

Luftbild Pfaff-Areal (Quelle: Stadtarchiv KL)

Rahmenbedingungen

Das Pfaff Areal war jahrzehntelang ein autarkes und größtenteils eingezäuntes Fabrikgelände, welches im Westen von einer Bahntrasse mit Böschung und im Norden von einer felsigen Hangkante mit einem Höhenunterschied von bis zu 20 m eingerahmt wird. Das ehemals am Stadtrand gelegene Gelände findet sich mittlerweile in einer integrierten, innerstädtischen Lage wieder und soll mit dem bestehenden Stadtgefüge vernetzt werden, so dass sich neue Wegebeziehungen und eine größere Durchlässigkeit der Stadtstrukturen ergeben. Hiervon profitieren auch die angrenzenden Stadträume.

Die künftigen Anschlusspunkte sind aufgrund der topographischen Einschränkungen im Süden und Westen. Von der südlich gelegenen Königstraße wird die Haupterschließung an einem neuen Knotenpunkt erfolgen, eine untergeordnete Zufahrt wird im Westen in Verlängerung der Albert-Schweitzer-Straße entstehen. Der vorhandene Zugang von der Königstraße an der sogenannten Pforte (Kreuzung Königstraße – Pirmasenser Straße) wird im Endausbau nur für den Fuß- und Radverkehr nutzbar sein. Für diese Verkehrsteilnehmer werden auch von Norden über Treppen und Rampen mehrere Eingänge geschaffen. Des Weiteren soll der Bahnhaltepunkt und die Fußgängerunterführung durch den Bahndamm nutzbar gemacht werden und einen direkten Zugang des Gebiets von Westen gewährleisten. Ein zentraler Ringschluss sowie ein untergeordneter Ring im Nordwesten bilden die innere Erschließung für den Kfz- und Radverkehr. Diese einfache Haupterschließung auf dem Bestandsraster ermöglicht eine gute Erreichbarkeit der Entwicklungsgebiete, vereint Erschließung mit der technischen Komponente der Kanalsysteme und Leitungen, schafft eine Gliederung im Bauprozess und generiert am Ende noch nutzbaren Grünraum über der Regenrückhalteanlage. Für Fußgänger sollen die sich daraus ergebenden Baufelder möglichst durchlässig sein um direkte Fußwege zu ermöglichen.

Aufgrund der ehemaligen Nutzung als Fabrikgelände sind der Boden sowie das Grundwasser teilweise erheblich mit Schadstoffen belastet. Die Altlasten im Boden können daher die künftige Nutzung einschränken bzw. muss an sogenannten Hot-Spots eine Bodensanierung durchgeführt werden, um eine Nachnutzung erst zu ermöglichen. Zudem müssen etwa 80 % der Fläche versiegelt werden, um zu verhindern das Sickerwasser die Schadstoffeinträge in das Grundwasser spülen. Dies würde die ebenfalls notwendige Grundwassersanierung negativ beeinflussen. Auch der Erhalt der Bestandsgebäude unterliegt den Folgen der industriellen Nutzung. Viele Gebäude sind kaum erhaltenswert aufgrund von Altlasten oder allgemeiner Baufälligkeit. Dennoch werden nach aktuellem Stand das alte sowie neue Verwaltungsgebäude, das alte sowie neue Kesselhaus, der Hansabau, der Speisesaal und die Pforte als historischer Bestand in das neue Quartier integriert.

2. Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplans Pfaff (Beschluss vom 12.11.2018)
(Quelle: ASTOC/Mess)

Was ist ein Rahmenplan? 1

Ein städtebaulicher Rahmenplan (auch: Masterplan) ist ein informelles Planungsinstrument, um Potenziale eines Stadtteils oder Standorts auszuloten und Perspektiven für dessen zukünftige Entwicklung in wesentlichen Zügen dazustellen. Ziel des Rahmen- oder Masterplans ist es, eine prägnante und eindeutige Grundlage zu schaffen, welche die vielschichtigen Einzelaspekte des Areals in einen schlüssigen Gesamtzusammenhang stellt. Er ist nicht rechtsverbindlich und keinem standardisierten Verfahren unterworfen. Die Planinhalte dienen der vereinfachten Darstellung von zukünftigen städtebaulichen Planungs- und Entwicklungsmöglichkeiten und bieten somit eine Grundlage für weitergehende fachspezifische Gutachten und wirtschaftliche Betrachtungen. Der Rahmenplan ist ebenso Grundlage für die Erstellung eines Bebauungsplanes.

Besonders hilfreich sind Rahmen- oder Masterpläne als Kommunikationsinstrument zu internen Diskussion zur strategischen Entwicklung, zur Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung, für die Politik und letztlich auch für die Vermarktung. Sie müssen jedoch in der weiteren Entwicklung immer wieder hinterfragt werden und bedürfen daher einer kontinuierlichen Fortschreibung, um langfristig als belastbare Entscheidungsgrundlage fungieren zu können.

1 Größtenteils von ASTOC Mess Rahmenplan von 2017 übernommen.

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