Prozesse

Bauleitplanung - Allgemein

Die Bauleitplanung ist ein Planungsinstrument der Gemeinden und legt die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke fest. Im Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) wird die beabsichtige Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiete dargestellt. Darauf aufbauend konkretisiert der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) die allgemeinen Darstellungen des Flächennutzungsplans für einen örtlichen Teilbereich, in dem er u.a. Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen, etc. verbindlich festsetzt. Im Gegensatz zum FNP kann der Bebauungsplan Baurecht schaffen und hat somit auch einen außenverbindlichen Rechtscharakter.

Im Entwurf zum Flächennutzungsplan 2025 der Stadt Kaiserslautern ist das Pfaff-Areal (im FNP 2010 noch gewerbliche Baufläche) als geplantes Sondergebiet Technologie, als gemischte Baufläche und in kleinerem Anteil als geplante Wohnfläche mit den zugehörenden Verkehrs- und Grünflächen festgesetzt.

Die mittlerweile im Prozess erarbeitete 2. Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplans Pfaff (Beschluss vom 12.11.2018), dient als Grundgerüst für das weitere Bebauungsplanverfahren. Der Rahmenplan stellt darüber hinaus auch die Ausgangsbasis für den Reallaborprozess dar. Die Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen können im Laufe des Prozesses eine weitere Fortschreibung oder Änderung des Rahmenplans nötig werden lassen, wodurch auch der Bebauungsplan ggf. entsprechend angepasst werden muss. Aber auch ohne Änderung des Rahmenplans liefern die Arbeitsgruppen des Konsortiums Inhalte und Anregungen (beispielweise Flächenbedarfe für die Energieversorgung oder Mobilität), die Eingang in den Bebauungsplan und die Umsetzung der Städtebaulichen Entwicklungsziele finden.

Nach der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB (Dezember 2018 bis Ende Januar 2019) soll der Bebauungsplan beschlossen und mit der Bekanntmachung rechtskräftig werden. Dies hat zur Folge, dass weitergehende Planungen (z.B. Infrastrukturplanung und Objektplanung) voranschreiten können und so Baurecht auch zur Verwirklichung des EnStadt: Pfaff Projektes geschaffen wird. Dabei liegt die Herausforderung bei einem möglichst zeitnah beschlossenen Bebauungsplan, der einerseits eine klare städtebauliche Zielrichtung hat und das Bauen ermöglicht ohne dabei den innovativen Ideen der Projektpartner den benötigten Freiraum zu nehmen.

Downloads

Bebauungsplanentwurf Königstraße - Albert-Schweitzer-Straße - Pfaffstraße

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